Michael Beck – NOTAR und Rechtsanwalt  siegel.jpg

Notariat

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlich verliehenen Amtes. Notare sind – anders als Rechtsanwälte – unparteiisch. Er ist zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen aller Art, zum Beispiel:

Immobilien

  • Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
  • Schenkungen, Übergaben vorweggenommener Erbfolge an Kinder oder ehebedingter Zuwendung an den Ehepartner
  • Teilungen von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen zum Zwecke des einzelnen Verkaufs oder auch aus steuerlichen Gründen
  • Bestellungen von Erbbaurechten
  • Tauschverträge
  • Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken und Grundschulden
  • Bestellungen oder Löschungen von Dienstbarkeiten aller Art (z. B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte)

Familie und Partnerschaft

  • Aufgebotsanträge über verlorengegangene Grundschuldbriefe
  • Eheverträge mit Regelungen zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich
  • Scheidungsvereinbarungen bei einvernehmlicher Trennung
  • Adoptionsanträge
  • Sorgerechtserklärung
  • Partnerschaftsverträge

Vollmachten und Vorsorge

  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht, Spezialvollmacht
  • Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen

Erbrecht

  • Testamente und Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilskauf, Erbteilsübertragung
  • Erbscheinsanträge und Erbschaftsausschlagungen

Unternehmen und Vereine

  • Anmeldungen von Einzelfirmen oder Personengesellschaften (OHG, KG, PartG) zur Eintragung in das Handelsregister
  • Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)
  • Verkäufe und Überlassungen von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von GmbHen oder der Hauptversammlung von AGen
  • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen
  • Verschmelzungen und andere Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
  • Liquidationen
  • Anmeldungen zum Vereinsregister
    (Vorstandswechsel, Gründung, Auflösung, Satzungsänderung)