Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Fragen sind zumeist für beide Vertragsparteien von existenzieller Bedeutung. Der Arbeitnehmer wird in der Regel auf das Arbeitseinkommen angewiesen sein, um seinen und den Lebensstandard seiner Familie zu sichern. Der Arbeitgeber geht in der Regel ein hohes wirtschaftliches Risiko ein, wenn er eine Kündigung ohne entsprechende rechtliche Vorbereitung ausspricht. Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können eine Vielzahl von Problemen auftreten. Die rechtzeitige Information über bestehende Rechte und Pflichten hilft, Arbeitsrechtstreitigkeiten zu vermeiden.
Als Arbeitnehmer: Sie haben eine Kündigung erhalten? Wie kann ich mich gegen eine unberechtigte Kündigung wehren? Wann ist eine Kündigung rechtswidrig? Sind Fristen zu wahren? Sie haben eine andere Stelle in Aussicht und wollen selbst kündigen? Wissen Sie, welche Nachteile hiermit verbunden sein können, welche Formen und Fristen Sie beachten müssen?
Sie wollen wissen, ob Ihr Arbeitszeugnis in Ordnung ist, Sie gegebenenfalls Änderungen verlangen können? Ist Ihnen die Geheimsprache der Arbeitgeber bekannt? Sie haben eine – unberechtigte – Abmahnung bekommen, was ist zu tun? Sie sind schwerbehindert, kennen Sie alle Ihre sich hieraus ergebenden Rechte? Sie haben Ärger mit der Bundesagentur für Arbeit?
Als Arbeitgeber: Was tun, wenn Sie sich von einem Mitarbeiter durch Kündigung trennen wollen oder Sie sogar schon eine Kündigung ausgesprochen haben und der Mitarbeiter diese nicht akzeptiert?
Wir beraten individuell und kompetent Arbeitgeber und Arbeitnehmer und helfen Ihnen außergerichtlich oder gerichtlich bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.
Erbrecht
Jahr für Jahr werden mehrere Milliarden Euro vererbt: Wir übernehmen sowohl die Beratung bei der Gestaltung von Testamenten als auch die Vertretung bei erbrechtlichen Fragen. Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass Testament und Erbvertrag häufig fehlerhaft und unvollständig errichtet werden und ebenso häufig nicht den aktuellen Vermögensverhältnissen angepasst sind.
Wer sich im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments notariell beraten lässt, kann durch eine richtige Gestaltung der Erbfolge ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Streitigkeit unter den Erben erst gar nicht entstehen und die Erbschaft auch wirklich beim Erben ankommt und nicht zu großen Teilen als Erbschaftssteuer vom Finanzamt einbehalten wird.
Die regelmäßige Pflege und Überprüfung des Testaments oder Erbvertrags sollte allein deshalb erfolgen, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre immer wieder ändern. Somit kann ein vor Jahrzehnten errichtetes Testament naturgemäß nicht die aktuellen gesetzlichen erbrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen. Umgekehrt verfügen wir über umfassende praktische Erfahrungen im Bereich gerichtlicher und außergerichtlicher Erbauseinandersetzungen.